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| Chemikalienrecht |
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REACh: Das neue Chemikalienrecht der EUDie neue EU-Chemikalienverordnung „REACh“ steht für „Registration, Evaluation and Authorisation of CHemicals“ - Registrierung, Bewertung und Zulassung chemischer Stoffe. Der im Oktober 2003 von der Kommission verabschiedete Vorschlag wurde vom Europaparlament im November 2005 in veränderter Form angenommen. Ziel war es, den Flickenteppich aus über 40 verschiedenen Richtlinien und Verordnungen in einem Gesetz zusammenzufassen und dadurch ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie ein effektives Funktionieren des Binnenmarktes bei gleichzeitigem Erhalt einer wettbewerbsfähigen und innovativen chemischen Industrie in der EU zu erreichen.Die FDP im Europaparlament hat sich insbesondere dafür eingesetzt, den Kommissionsvorschlag praktikabler und weniger bürokratisch zu gestalten, damit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entlastet werden. Dies ist mit dem Kompromiss vom November 2005 gelungen. Die Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft. Seitdem ist die Europäische Chemikalien-Agentur ECHA damit beschäftigt, schrittweise alle betroffenen Chemikalien zu erfassen und deren mögliche Gefahren zu analysieren. Folgende Materialien zu REACh können Sie hier herunterladen: |