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| Reform des europäischen Rüstungsmarktes |
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Der Rüstungsmarkt in Europa funktioniert nicht - er ist zersplittert, denn im europäischen Markt für Verteidigungs- und Sicherheitsgüter koordinieren die Staaten ihre Aufträge kaum, zudem herrscht zu wenig Wettbewerb zwischen den Anbietern. So hat Deutschland bspw. zwischen 2000 und 2004 nur 2% aller Verträge über Verteidigungsgüter EU-weit ausgeschrieben. Das führt zu Ineffizienz und Verschwendung von Steuergeldern.
Mit dem Ziel, die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu stärken, hat die EU-Kommission daher im Dezember 2007 ein 'Rüstungspaket' mit den folgenden drei Elementen veröffentlicht:
Ziele dieser Maßnahmen: -EU-weite Öffnung dieses Marktes mit einem Umfang von ca. 91 Mrd. Euro für alle europäischen Anbieter durch Schaffung eines neuen europäischen Rechtsrahmens -effektivere Nutzung von Steuergeldern durch mehr Wettbewerb auf dem Rüstungsmarkt -mehr Kooperation zwischen den Mitgliedsstaaten - dadurch bessere Ausstattung der Streitkräfte -Schaffung einer europäischen verteidigungstechnologischen und –industriellen Basis (EDTIB) Als Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Beschaffungsrichtlinie und Berichterstatter meiner Fraktion für das Gesetz zur innergemeinschaftlichen Verbringung war ich aktiv dafür verantwortlich, zwei Richtlinien zu schaffen, mit denen die obengenannten Ziele auch erreicht werden können. Rat und EP konnten sich im Dezember 2008 (Verbringung) und Januar 2009 (Beschaffung) auf Kompromisse einigen. Ich erwarte, dass beide Richtlinien noch vor Ende des Mandats im Juli 2009 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Mitgliedstaaten haben dann die Pflicht, die Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen.
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