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Aufbau der EU

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Die Europäische Union ist ein einmaliges, historisch gewachsenes Gebilde. Anfänglich eine reine Zweckverbindung zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Sicherung des Friedens in Europa, überließen die zunehmenden Mitgliedsstaaten immer mehr ihrer Kompetenzen der EU. Dafür wurden komplizierte Institutionen geschaffen und ständig weiterentwickelt. Durch diese durchzublicken war selbst für mich anfangs schwierig. Die nachfolgende Aufstellung soll Ihnen einen kurzen Überblick verschaffen. Zudem kann ich Ihnen das "Dschungelbuch" von europa-digital empfehlen, das stets aktuell und ausführlich durch den Urwald der Institutionen führt.

EU-Parlament

Das Europäische Parlament (EP) ist die Bürgervertretung Europas. Alle fünf Jahre werden seine Mitglieder direkt gewählt nach national unterschiedlichen Wahlsystemen. 2009 wurden 736 Abgeordnete aus 27 Staaten in das Parlament gewählt, davon 99 aus Deutschland.
Diese finden sich in multinationalen Fraktionen zusammen, die Liberalen etwa in der ALDE. Das Plenum des EP tagt überwiegend in Straßburg, seine Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel und das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Es besitzt ständig wachsende Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse, jedoch nur in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Ministerrat. Für die Ernennung des Kommissionspräsidenten muss wiederum die Zustimmung des EP vorliegen. Durch den Vertrag von Lissabon hat das EP weitere Zuständigkeiten erhalten - z.B. die volle Hoheit über die Ausgabenseite des EU-Haushalts. Präsident des Europäischen Parlaments ist derzeit Jerzy Buzek aus Polen. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.europarl.de oder http://www.europarl.europa.eu.

EU-Kommission

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU und besitzt das alleinige Initiativrecht. Die derzeit 27 Kommissare erarbeiten Vorschläge für europäische Rechtsvorschriften, die dann dem Parlament und dem Rat vorgelegt werden. Sie ist für die praktische Umsetzung verantwortlich, überwacht den EU-Haushalt und hütet über die Einhaltung der europäischen Verträge und Vorschriften. Die Kommission kann dazu ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einleiten, staatliche Subventionen überprüfen und Unternehmensfusionen verhindern. Der Kommissionspräsident wird durch den Europäischen Rat ernannt bei Zustimmung des EP. Die Kommissare werden durch die Regierungen der Mitgliedsstaaten nach einem Verteilungsschlüssel ernannt und vom EP bestätigt. Zur Kommission gehören auch die 43 Generaldirektionen für verschiedene Politikfelder und insgesamt 24.000 Beamte für die Alltagsarbeit der EU. Ihr Hauptsitz ist Brüssel. Kommissionspräsident ist derzeit José Manuel Barroso.

Rat der EU

Der Rat der Europäischen Union oder auch Ministerrat ist die Staatenvertretung Europas. So treffen sich etwa die Umweltminister der Mitgliedsstaaten im Umweltrat und die Wirtschafts- und Finanzminister im ECOFIN-Rat. Wichtigste Zusammensetzung ist der Rat für Allgemeine Angelegenheiten, in dem sich die Außenminister zur Festlegung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik treffen. Vorsitzender des Rates für Auswärtige Angelegenheiten ist die neue EU-Außenbeauftragte, Catherine Ashton. Diese Position wurde durch den Vertrag von Lissabon geschaffen. Insgesamt gibt es neun dieser Räte, die in Brüssel und Luxemburg zumeist nicht öffentlich tagen. Die Fachminister nehmen dabei die Interessen der Einzelstaaten wahr und beschließen zusammen mit dem Europäischen Parlament über europäisches Recht. Vorbereitet werden die Beschlüsse durch den Ausschuss der ständigen Vertreter (AstV oder COREPER), der sich aus hohen Beamten der Mitgliedsstaaten zusammensetzt und Detailfragen im Vorfeld klärt. Organisatorisch unterstützt wird der Ministerrat auch durch das Generalsekretariat mit einem juristischen Dienst und eigenen Generaldirektionen. Generaldirektor ist momentan der Franzose, Pierre de Boissieu. Der Vorsitz des Ministerrates wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedstaaten. Mehr: http://ue.eu.int

Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist die Zusammenkunft der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten (EU-Gipfel). Hinzugezogen werden meist die Außenminister und der Präsident der Europäischen Kommission. Sie treffen sich mindestens viermal im Jahr und bestimmen die Leitlinien der Europäischen Politik in Form von Handlungsvorgaben für den Ministerrat. Es ist das entscheidende Gremium für die EU und steht über den anderen Institutionen. Dadurch entzieht sich der Europäische Rat aber auch demokratischer oder rechtlicher Kontrolle. Um die Kontinuität zu erhöhen, hat der Vertrag von Lissabon die Position des Präsidenten des Europäischen Rates geschaffen. Aktuell ist der Präsident des Europäischen Rates der Belgier, Herman von Rompuy. Mehr: http://ue.eu.int/de/info/eurocouncil/index.htm

Europarat

Der Europarat ist kein Organ der EU, sondern eine zwischenstaatliche Organisation von 47 Staaten (z.B. auch Türkei, Russland), die das Zusammenwachsen Europas, den Frieden, die Menschenrechte, die Kultur und die Bildung in Form von gemeinsamen Konventionen fördern wollen. Sein Sitz ist in Straßburg. Mehr:  http://www.coe.int

Weitere:

Europäischer Gerichtshof (EuGH) für die juristische Kontrolle, der Europäische Rechnungshof für die nachträgliche Haushaltskontrolle, die Europäische Zentralbank für die Stabilität des EURO, der beratende Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) mit derzeit 344 organisierten Interessenvertretern der wirtschaftlichen und sozialen Zivilgesellschaften sowie der beratende Ausschuss der Regionen (AdR) mit derzeit ebenfalls 344 Vertretern aus den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.

 

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