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Europäisches Parlament
Aufgaben des Europäischen Parlaments: Prüfung und Genehmigung der europäischen GesetzgebungDas Parlament teilt sich in fast allen Politikfeldern die Gesetzgebungsfunktion mit dem EU-Ministerrat. Insgesamt ähnelt dieses Verfahren dem deutschen Gesetzgebungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat. Allerdings besitzt das Europäische Parlament – anders als der Bundestag – kein unmittelbares Initiativrecht, das heißt, es kann keine eigenen Gesetzesvorlagen einbringen. Genehmigung und Kontrolle der Ausführung des EU-HaushaltsplansDas Parlament ist zusammen mit dem EU-Ministerrat die Haushaltsbehörde der Europäischen Union. Das Europaparlament stellt jedes Jahr den Haushaltsplan der EU fest, der mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments in Kraft tritt. Erst dann verfügt die EU über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des EU-Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten durchzusetzen. Zustimmung zu wichtigen internationalen AbkommenDas EU-Parlament entscheidet z.B. über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur EU sowie Handels- und Assoziationsabkommen zwischen der EU und Drittländern. Berufung der Europäischen KommissionDer Präsident der EU-Kommission und die übrigen Kommissare benötigen die Zustimmung des EU-Parlaments für ihre Ernennung. Arbeit des Europäischen Parlaments:Die Europa-Abgeordneten nehmen jeden Monat an einer einwöchigen Plenartagung in Straßburg teil, wo sich der zweite Sitz des Europäischen Parlaments befindet. Für zwei Wochen im Monat finden Sitzungen der Ausschüsse in Brüssel statt, um den Kontakt zur EU-Kommission und zum EU-Ministerrat zu erleichtern. Zusätzlich finden kürzere Plenartagungen in Brüssel statt, um dringende Gesetzgebungsvorhaben zu beschließen.
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