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Europäisches Parlament
Die Abgeordneten finden sich in multinationalen Fraktionen zusammen, die Liberalen etwa in der ALDE. Das EP tagt überwiegend in Straßburg, seine Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel und das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Es besitzt ständig wachsende Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse, jedoch nur in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Ministerrat. Für die Ernennung des Kommissionspräsidenten muss wiederum die Zustimmung des EP vorliegen. Durch die EU-Verfassung könnte das EP weitere Zuständigkeiten erhalten. Präsident des Europäischen Parlaments ist derzeit Hans-Gert Pöttering. Aufgaben des Europäischen Parlaments: Prüfung und Genehmigung der europäischen GesetzgebungDas Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem EU-Ministerrat der Gesetzgeber in fast allen wichtigen Politikbereichen der Europäischen Union (Agrarpolitik und Außenhandelspolitik nur durch Ministerrat). Das Parlament kann Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission ändern, und wenn der Ministerrat diese Änderungen nicht akzeptiert, kann das Gesetz nicht erlassen werden. Die Europa-Abgeordneten achten unter anderem darauf, dass in der europäischen Gesetzgebung die Grundrechte-Charta der EU gewahrt wird. Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten. Die Kommission muss solche Aufforderungen so weit wie möglich berücksichtigen. Genehmigung und Kontrolle der Ausführung des EU-HaushaltsplansDas Parlament ist zusammen mit dem EU-Ministerrat die Haushaltsbehörde der Europäischen Union. Das Europaparlament stellt jedes Jahr den Haushaltsplan der EU fest, der mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments in Kraft tritt. Erst dann verfügt die EU über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des EU-Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten durchzusetzen. Das Parlament hat das letzte Wort bei den Ausgaben für die Regionen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE), für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Jugendlichen und Frauen (Europäischer Sozialfonds - ESF), und für Kultur- und Bildungsprogramme (Erasmus, Sokrates, usw.). Zustimmung zu wichtigen internationalen AbkommenDas EU-Parlament entscheidet z.B. über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur EU sowie Handels- und Assoziationsabkommen zwischen der EU und Drittländern. Berufung der Europäischen KommissionDer Präsident der EU-Kommission und die übrigen Kommissare benötigen die Zustimmung des EU-Parlaments für ihre Ernennung. Arbeit des Europäischen Parlaments:Die Europa-Abgeordneten nehmen jeden Monat an einer einwöchigen Plenartagung in Straßburg teil, wo sich der zweite Sitz des Europäischen Parlaments befindet. Für zwei Wochen im Monat finden Sitzungen der Ausschüsse in Brüssel statt, um den Kontakt zur EU-Kommission und zum EU-Ministerrat zu erleichtern. Zusätzlich finden kürzere Plenartagungen in Brüssel statt, um dringende Gesetzgebungsvorhaben zu beschließen. |