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Europäisches Parlament

euro_flagDas Europäische Parlament (EP) ist die Bürgervertretung Europas. Alle fünf Jahre werden seine Mitglieder aus den Reihen der 500 Millionen Unionsbürger direkt gewählt nach national unterschiedlichen Wahlsystemen. 2004 wurden 732 Abgeordnete aus 25 Staaten in die 6. Legislaturperiode des Parlaments gewählt, davon 99 aus Deutschland. Mit der letzten Osterweiterung im Jahre 2007 traten zusätzlich Bulgarien und Rumänien der EU bei und vergrößerten das EP auf 785 Mitglieder. Nach der Wahl zum Europäischen Parlament 2009 wird sich die Zahl der Sitze gemäß dem Vertrag von Nizza auf 736 reduzieren. Deutschland erhält allerdings weiterhin 99 Sitze.

Die Abgeordneten finden sich in multinationalen Fraktionen zusammen, die Liberalen etwa in der ALDE. Das EP tagt überwiegend in Straßburg, seine Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel und das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Es besitzt ständig wachsende Gesetzgebungs-, Haushalts- und Kontrollbefugnisse, jedoch nur in Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Ministerrat. Für die Ernennung des Kommissionspräsidenten muss wiederum die Zustimmung des EP vorliegen. Durch die EU-Verfassung könnte das EP weitere Zuständigkeiten erhalten. Präsident des Europäischen Parlaments ist derzeit Hans-Gert Pöttering.

Aufgaben des Europäischen Parlaments:

Prüfung und Genehmigung der europäischen Gesetzgebung

Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem EU-Ministerrat der Gesetzgeber in fast allen wichtigen Politikbereichen der Europäischen Union (Agrarpolitik und Außenhandelspolitik nur durch Ministerrat). Das Parlament kann Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission ändern, und wenn der Ministerrat diese Änderungen nicht akzeptiert, kann das Gesetz nicht erlassen werden. Die Europa-Abgeordneten achten unter anderem darauf, dass in der europäischen Gesetzgebung die Grundrechte-Charta der EU gewahrt wird. Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze auszuarbeiten. Die Kommission muss solche Aufforderungen so weit wie möglich berücksichtigen.

Genehmigung und Kontrolle der Ausführung des EU-Haushaltsplans

Das Parlament ist zusammen mit dem EU-Ministerrat die Haushaltsbehörde der Europäischen Union. Das Europaparlament stellt jedes Jahr den Haushaltsplan der EU fest, der mit der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Parlaments in Kraft tritt. Erst dann verfügt die EU über die finanziellen Mittel für das folgende Jahr. Die Festsetzung des EU-Haushalts ist für das Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten durchzusetzen. Das Parlament hat das letzte Wort bei den Ausgaben für die Regionen (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung -EFRE), für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, insbesondere bei Jugendlichen und Frauen (Europäischer Sozialfonds - ESF), und für Kultur- und Bildungsprogramme (Erasmus, Sokrates, usw.).

Nachdem das Parlament den Haushaltsplan verabschiedet hat, wacht es durch seinen Ausschuss für Haushaltskontrolle über die korrekte Verwendung der Mittel. Das Europaparlament übt so eine ständige Kontrolle über die Verwendung der Haushaltsmittel aus und achtet darauf, dass Betrug verhindert oder entdeckt wird. Zudem wird die Effizienz des Einsatzes der Haushaltsmittel geprüft. Erst nach dieser jährlich stattfindenden Bewertung erteilt oder verweigert das Parlament der EU-Kommission die Haushaltsentlastung.
Demokratische Kontrolle der anderen EU-Organe.

Das Europaparlament übt allgemein die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Union aus. Diese Kontrollbefugnis, die ursprünglich allein die Tätigkeit der EU-Kommission betraf, wurde auch auf den EU-Ministerrat, den Europäischen Rat und auf die EU-Gremien der politischen Zusammenarbeit ausgeweitet, die alle dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Parlament kann im Rahmen dieser Kontrolle Untersuchungsausschüsse einsetzen. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) geht z.B. auf einen Untersuchungsausschuss und eine Initiative des Parlaments zurück.

Zustimmung zu wichtigen internationalen Abkommen

Das EU-Parlament entscheidet z.B. über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur EU sowie Handels- und Assoziationsabkommen zwischen der EU und Drittländern.

Berufung der Europäischen Kommission

Der Präsident der EU-Kommission und die übrigen Kommissare benötigen die Zustimmung des EU-Parlaments für ihre Ernennung.

Arbeit des Europäischen Parlaments:

Die Europa-Abgeordneten nehmen jeden Monat an einer einwöchigen Plenartagung in Straßburg teil, wo sich der zweite Sitz des Europäischen Parlaments befindet. Für zwei Wochen im Monat finden Sitzungen der Ausschüsse in Brüssel statt, um den Kontakt zur EU-Kommission und zum EU-Ministerrat zu erleichtern. Zusätzlich finden kürzere Plenartagungen in Brüssel statt, um dringende Gesetzgebungsvorhaben zu beschließen.
Die Debatten im Parlament und in den Ausschüssen werden mit Hilfe von Simultandolmetschern in allen 23 Amtssprachen der EU geführt (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch). Dafür steht ein Generalsekretariat mit 3.500 Bediensten zur Verfügung, das die Mitglieder des EP auch wissenschaftlich berät.

Wie jedes Parlament hat auch dieses Ausschüsse, darunter bekannte wie den ECON für Wirtschaft und Währung und eher unbekannte wie PECH für Fischereiwesen. Insgesamt gibt es 20 Ausschüsse und zwei Unterausschüsse sowie zusätzlich etwaige Untersuchungsausschüsse.
Die Abgeordneten schließen sich überwiegend übernationalen Fraktionen an. Mangels einer echten Regierung gibt es auch keine klassische Opposition. Bei Sachfragen schließen sich die großen Fraktionen zum Erreichen der absoluten Mehrheit zusammen.

Weitere Informationen:

 

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