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Die Dienstleistungsrichtlinie

Motor für Wachstum und Beschäftigung

Der Richtlinienentwurf zur Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs geht auf einen Vorschlag des früheren liberalen Binnenmarktkommissars Frits Bolkestein zurück. Ziel war die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas durch den Abbau unnötiger Bürokratie und die Vereinfachung der Verfahren in den Mitgliedstaaten. Für Dienstleistungserbringer sollte Rechtssicherheit bei der Erschließung neuer Märkte geschaffen werden, wobei versucht wurde, zwischen der Freisetzung neuer Dynamik einerseits und der Sicherung der Standards in den Mitgliedsstaaten andererseits zu balancieren.

Nach unabhängigen Schätzungen des Kopenhagen-Instituts wären durch die Richtlinie in Form des Bolkestein-Vorschlags bis zu 600.000 Arbeitsplätze europaweit, 100.000 allein in Deutschland zu erwarten gewesen. Gleichzeitig sollten Verbraucher mehr Wahlfreiheit und Preisvorteile erhalten. Vor der Abstimmung im Europaparlament im Februar 2006 haben Sozialisten, Kommunisten, Grüne und Gewerkschaften jedoch in einer groß angelegten und von Halb- und Unwahrheiten geprägten Kampagne protektionistische Ängste geschürt und eine Bedrohung aus Osteuropa an die Wand gemalt. Die Vorteile der Richtlinie wurden gänzlich aus der öffentlichen Debatte verdrängt, obwohl die Neuregelung gerade deutschen Dienstleistern mit ihrer bekannten Qualität helfen würde, über die Grenze zu expandieren. Als Ergebnis der Attacken auf den Kommissionsvorschlag stimmten schließlich auch die Konservativen einer verwässerten Fassung zu, die den positiven Ansatz der Richtlinie auf den Kopf stellte. Die FDP hat den untauglichen Kompromiss im Parlament konsequenterweise abgelehnt.

Am 28.12.2009 endet die Umsetzungsfrist der Mitgliedstaaten für die Dienstleistungsrichtlinie. Es bleibt abzuwarten, ob allen Ländern die rechtzeitige und vollständige Umsetzung gelingt.

Folgende Materialien zur Dienstleistungsrichtlinie können Sie hier herunterladen:

Weitere Informationen finden Sie auch hier.

 

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