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Überarbeitung des Verbraucherschutzes der EU
Europäische Unternehmen haben zwar einen einzigen Binnenmarkt, sehen sich in diesem aber 27 verschiedenen Verbraucherschutzrechten gegenüber. Das verursacht massive Kosten, die letztlich die Verbraucher beim Preis für die Produkte bezahlen müssen. Die EU-Kommission hat im Jahr 2004 eine Überprüfung dieser Verbraucherschutzregelungen in Angriff genommen. Dafür veröffentlichte sie ein so genanntes Grünbuch, das eine Debatte über Verbraucherschutzgesetze in Gang setzen sollte. Als stellvertretender Vorsitzender des Verbraucherschutzausschusses und Berichterstatter meiner Fraktion habe ich diese Initiative unterstützt, da sie notwendig und sinnvoll ist.
zu einer einzigen Richtlinie über die Rechte der Verbraucher zusammenzufassen. Der Vorschlag soll EU-weit einen Anspruch gewähren auf eindeutige Informationen über Preis, Zusatzkosten und Gebühren vor dem Vertragsabschluss. Er soll zudem Rechte in Bezug auf Widerrufsfristen, Rückgaberecht, Erstattungsansprüche, Nachbesserung, Garantieleistungen sowie missbräuchliche Vertragsklauseln garantieren. Unterm Strich ist das Ziel, durch Anpassung der Rechte den Verbrauchern mehr Vertrauen in den Einkauf in anderen EU-Ländern zu geben. Wer sich sicher sein kann, dass der Verbraucherschutz im 'Einkaufsland' genauso hoch ist, wie der, den man zuhause gewohnt ist, traut sich eher, dort auch einzukaufen. Unternehmen profitieren von mehr Rechtssicherheit bei einheitlichen Regeln. Die Debatte zu diesem Richtlinienentwurf wird im Herbst 2009 im Verbraucherschutzausschuss weitergehen. Folgende Materialien zum Thema Verbraucherschutz können Sie hier herunterladen: |