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Lambsdorff: „Vorsicht bei Sammelklagen – gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht!” PDF Drucken E-Mail

EP verabschiedet Bericht zur verbraucherpolitischen Strategie 2007–2013

Brüssel/Straßburg, 20. Mai 2008 – Der EU–Parlamentarier Alexander Graf Lambsdorff (FDP) begrüßt den heutigen Beschluss des Parlaments über die verbraucherpolitische Strategie der EU. Das Parlament verlangt von der EU Kommission erneute Prüfungen und erweiterte Studien zum Thema Sammelklagen, bevor sie tätig wird.

Lambsdorff: „Richtig ist, dass es schwierige grenzüberschreitende Verbraucherschutzfälle gibt. Richtig ist auch, dass ein verbesserter Rechtsschutz Vertrauen bei den Verbrauchern schafft. Ob aber Sammelklagen ein geeigneter Weg sind, ist mehr als fraglich. Es ist gut, dass das Parlament hier zunächst abwarten will, was die Studien der Kommission ergeben. Wer aber, wie die SPD bereits jetzt, Sammelklagen um jeden Preis verlangt, handelt unverantwortlich – unter Umständen zahlen die Verbraucher hierfür am Ende die Zeche.”

„Es reicht nicht aus, einfach zu sagen, man wolle das amerikanische System nicht. Auch dieses System begann einmal als Ausfluss allerbester Absichten und hat sich inzwischen zu einer Groteske weiterentwickelt. Wir dürfen nicht riskieren, dass aus guten Absichten ein schlechtes Gesetz wird. Damit wäre niemandem geholfen, wie die Auswüchse im Prozess nach Kapitalanleger–Musterverfahrengesetz gegen die Telekom in Münster gerade für jedermann sichtbar deutlich zeigen”, so Lambsdorff abschließend.

Weitere Informationen zu Alexander Graf Lambsdorff: Alexander Graf Lambsdorff (41) ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und stellvertretender Vorsitzender der FDP im EP.

 

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