Verfassungsgericht sagt „Ja" zu Europa - Rüge für den Bundestag - Neues Mitwirkungsgesetz vor irischem Referendum
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Brüssel, 30. Juni 2009 – Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei, aber zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden müssten, sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP im Europäischen Parlament, Alexander Graf Lambsdorff:
„Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht ´Ja´ zu Europa sagt. Richtig ist auch, den Bundestag stärker in die Pflicht zu nehmen. Das deutsche Parlament hat es über Jahrzehnte versäumt, sich europafähig zu machen; das hat das Gericht zu Recht bemängelt. Jetzt ist der Bundestag gefragt, schnellstmöglich das Begleitgesetz entsprechend zu überarbeiten, damit noch vor dem Referendum in Irland ein starkes Signal von Berlin ausgeht."
Abschließend äußerte sich Lambsdorff: „Der Vertrag von Lissabon bringt mehr Demokratie für Europa, was gerade die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten. Deswegen muss der Bundestag jetzt fraktionsübergreifend seiner Pflicht nachkommen, durch den Vertrag von Lissabon die EU demokratischer zu machen."
Weitere Informationen zu Alexander Graf Lambsdorff: Alexander Graf Lambsdorff (42) ist stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie stellvertretender Vorsitzender der FDP im EP.
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