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Lambsdorff: Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn reicht nicht aus PDF Drucken E-Mail
Zur Einleitung des Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn durch die Kommission erklärt Alexander Graf Lambsdorff, Vorsitzender der FDP im EP:

„Es ist richtig, dass die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleitet. Das allein reicht aber nicht. Die von der Regierung Orban verabschiedeten Gesetze betreffen nicht nur den Status der ungarischen Zentralbank und der Datenschutzbehörde, sondern auch die Unabhängigkeit der Justiz und damit europäische Grundwerte. Hinzu kommt, dass die neuen ‘Kardinalgesetze’ das Wahlrecht in Ungarn aushöhlen. Wenn einfache steuer- und arbeitsrechtliche Sachverhalte nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden können, dann macht dies das Recht der Bevölkerung auf einen Politikwechsel an der Wahlurne zunichte. Auch hier werden europäische Grundwerte berührt.

Daher werden Liberale und Sozialdemokraten im Europäischen Parlament die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 7, Absatz 1 des EU-Vertrags beginnen, mit dem die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung europäischer Grundwerte festgestellt werden kann. Auf dieser Basis können Empfehlungen an Ungarn beschlossen werden, die dann regelmäßig überwacht werden.“

Im Extremfall sei auch an Verfahren nach Artikel 7.2 und 3 denkbar, so Lambsdorff weiter, mit dem dem Land Sanktionen bis hin zum Entzug des Stimmrechts beschlossen werden können. Lambsdorff: „Zunächst wollen wir aber Ungarn dabei unterstützen, unsere gemeinsamen europäischen Werte zu schützen und zu wahren, ohne gleich eine unverhältnismäßig harte Strafe zu verhängen.“

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Pressesprecher der FDP im Europäischen Parlament:

Benjamin Krieger
Mobil  +32 473 132645
Email  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Europäisches Parlament
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