Liberalisierung des europäischen Elektrizitäts- und Gasmarktes
Gegen die Vollendung des Binnenmarktes für Strom und Gas gibt es aus den Mitgliedstaaten erheblichen Widerstand, auch aus Deutschland. Dabei ist gerade im Energiesektor eine gemeinsame Energiepolitik ohne einen echten Binnenmarkt für Energie nicht zu erreichen.
Im September 2007 hat die EU-Kommission das dritte Legislativpaket über die Elektrizitäts- und Gasmärkte der EU veröffentlicht.
Hauptanliegen des „Energiepakets“ für Elektrizität und Gas ist es, die Effizienz und den Wettbewerb zu stärken, da diese beiden Faktoren für die Sicherung von Investitionen im Energiebereich wichtig sind. Außerdem soll die Versorgungssicherheit als Basis der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft weiter verbessert werden. Ein weiteres Ziel ist es, sicherzustellen, dass EU-Bürger keine stark überhöhten Preise zahlen müssen. Darüber hinaus sind Effizienz und Wettbewerb Voraussetzungen für die Bekämpfung des Klimawandels.
Dank der Liberalisierung haben die europäischen Bürger bereits von den größeren Wahlmöglichkeiten, vom schärferen Wettbewerb und der höheren Dienstleistungsqualität und Versorgungssicherheit profitiert.
Von einem echten europäischen Endkundenmarkt kann jedoch noch nicht die Rede sein. Zwar sind seit dem 1. Juli 2007 alle Endkundenmärkte in der EU für den Wettbewerb geöffnet, in der Praxis bleiben jedoch viele Kunden an ihre traditionellen Versorger gebunden, weil es noch keinen effizienten Rechtsrahmen gibt.
Als Berichterstatter meines Ausschusses habe ich 2008 eine Stellungnahme zur Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes verfasst. Kernstück des Vorschlags war, den Mitgliedstaaten zunächst die Wahlmöglichkeit zwischen der eigentumsrechtlichen Entflechtung und der „effektiven & effizienten Entflechtung” von Stromproduktion und Stromverteilung durch Netze bei Fortbestehen des Eigentums am Verteilungsunternehmen zu geben. Hintergrund ist, dass einige Mitgliedsländer, wie z.B. die eigentumsrechtliche Entflechtung bereits verpflichtend durchgesetzt haben, während es in anderen Ländern hohe rechtliche Probleme bei dieser Option gibt. In meiner vom Binnenmarktauschuss beschlossenen Stellungnahme wird die Europäische Kommission aufgefordert, sechs Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie eine Überprüfung der Wettbewerbssituation auf dem Binnenmarkt durchzuführen. Gibt es dann noch immer keinen funktionierenden Wettbewerb, soll die Kommission einen neuen Gesetzesvorschlag machen, der dann auch die verpflichtende eigentumsrechtliche Entflechtung für alle Mitgliedstaaten enthalten kann. Der Energieministerrat der EU einigte sich in seinen Verhandlungen bereits auf meinen Vorschlag geeignet. Auch der endgültige Kompromiss, der im April 2009 beschlossen wurde, sieht eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Entflechtungsmodellen vor, sodass mein ursprünglicher Vorschlag im Wesentlichen erhalten blieben ist.
Folgende Materialien zur Energiepolitik können Sie hier herunterladen:
- IMCO Arbeitsdokument 09.11.2007
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