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Handelsgericht bildet Abschluss erfolgreicher CETA-Verhandlungen

Dienstag, 01. März

Die Einrichtung eines Handelsgerichts im CETA-Abkommen bildet den gelungenen Abschluss von sehr erfolgreichen Verhandlungen. Die EU und Kanada können dadurch weltweite Standards für modernen und ausgewogenen Investitionsschutz definieren. Mit der öffentlichen Benennung hauptamtlicher Richter und der geplanten Einführung einer Berufungsinstanz werden Rechtssicherheit und Transparenz in den Mittelpunkt gerückt und eine faire Behandlung von Investoren auf beiden Seiten des Atlantiks garantiert.

Die Freihandelsgegner unterstreichen mit ihrer Fundamentalkritik hingegen einmal mehr, wie verbohrt sie sind. Statt konstruktive Kritik einzubringen, fahren Grüne und Linke eine protektionistische Agenda, die gegen Freihandel und Globalisierung gerichtet ist. Das schadet nicht nur Deutschland als langjährigem Exportweltmeister, sondern auch den Krisenstaaten in Südeuropa, die dringend auf Wachstum und Arbeitsplätze angewiesen sind. Dabei wird gerne unterschlagen, dass auch rot-grüne Bundesregierungen in Handelsverträgen selbstverständlich auf die alten Streitbeilegungsklauseln zurückgegriffen haben.

Pressesprecher
Christian Krökel
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