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Polens Regierung muss auf den Boden der Verfassung zurückzukehren

Donnerstag, 10. März

Zu dem laufenden Verfahren der EU-Kommission zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in Polen und der Entscheidung des Verfassungsgerichts in Warschau erklärt der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, das FDP-Präsidiumsmitglied ALEXANDER GRAF LAMBSDORFF:

„Das polnische Verfassungsgericht bestätigt in seinem Urteil, was in Brüssel zu Recht seit Monaten heftig kritisiert wird: Die von der Kaczynski-Partei durch das Parlament gepeitschte Reform würde die höchstrichterliche Kontrolle der Regierung praktisch unmöglich machen. Sie ist deshalb verfassungswidrig. Dass sich die Ministerpräsidentin Szydlo weigert, das Urteil anzuerkennen und pflichtgemäß im Amtsblatt zu veröffentlichen, offenbart die höchst bedenkliche Haltung der rechtskonservativen Regierung zu Rechtsstaat und Gewaltenteilung.

Zugleich zeigen die Demonstrationen in Warschau, dass es eine aktive Opposition und eine lebhafte Zivilgesellschaft gibt. Diese Menschen benötigen dringend Unterstützung von der europäische Wertegemeinschaft. Die EU-Kommission darf sich daher nicht auf eine langwierige formaljuristische Prüfung zurückziehen. Sie muss Polens Regierung klar und deutlich auffordern, das Urteil umgehend zu veröffentlichen und auf den Boden der Verfassung zurückzukehren.“

Pressesprecher
Christian Krökel
Telefon: +32 248 57118
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Twitter: @lambsdorff

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